ältere Covid Beiträge (2020/2021)

Allgemeine Infos zu COVID-19 findet ihr auf der Homepage des RKI


Infos zum „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ ab 11.01.2021 „eingeschränkten Regelbetrieb“ ab 22.02.2021 (bitte hier klicken)

Infos vom 06.01.2021 (hier klicken)

Liebe Eltern,

wie ihr der heuten Pressekonferenz der Landesregierung NRW entnehmen konntet, wird es ab dem 11.01.2021 einen „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ für Kitas geben. Die genauen Infos sollen am 07.01.2021 folgen, hier wären schon einmal die wichtigsten Punkte der PK:

  • voraussichtlich befristet bis zum 31.01.2021
  • die Betreuungszeiten werden reduziert
    • von 45 auf 35 Stunden/Woche bzw.
    • von 35 auf 25 Stunden/Woche
    • daraus ergeben sich unsere voraussichtlichen Öffnungszeiten:
      • 08:00 – 15:00 Uhr
  • es gibt nur feste Gruppen die räumlich getrennt sein müssen

Bitte beachtet dabei auch den Appell von Herrn Stamp, die Kinder soweit möglich zu Hause zu betreuen. Insbesondere hierfür soll es pro Elternteil 10 zusätzliche „Kinderkrankentage“ geben (Alleinerziehende 20 Tage)


Update vom 08.01.2021 (hier klicken)

Liebe Eltern,

inzwischen haben wir weitere Infos mit den Rahmenbedingungen für den „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ bekommen. Die einzelnen Dokumente stellen wir euch weiter unten zum Download zur Verfügung.

Bitte beachtet den Appell des Ministers aus dem Elternbrief:

Gleichzeitig appelliere ich erneut an Sie: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn es irgendwie geht, zu Hause! Wenn Sie aber die Betreuung in Anspruch nehmen müssen, steht Ihnen Ihr Angebot zur Verfügung. Diese Entscheidung treffen Sie eigenverantwortlich. Zwei Drittel der Eltern sind meinem ersten Appell gefolgt. Bitte bleiben Sie weiter verantwortungsvoll bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote.

Um Ihre Bereitschaft, meinem Appell Folge zu leisten, sowie Ihre zusätzlichen Belastungen durch den kommenden eingeschränkten Pandemiebetrieb zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, sieht der MPK-Beschluss vor, gesetzlich zu regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Der Anspruch soll auch dann gelten, wenn Sie meinem Appell folgen und die Kinder selber zu Hause betreuen. Außerdem habe ich mich mit dem Finanzminister Lutz Lienenkämper darauf geeinigt, dass die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Januar landesweit ausgesetzt werden sollen. Ich bin den Kommunen dankbar, dass sie dabei die Hälfte des Ausfalls mittragen.

Beachtet bitte, das es sich bei der Aussetzung der Kita Beiträge um die kommunalen Beiträge handelt. Die Beiträge des Spatzennestes sind davon nicht betroffen.

Die Umsetzung im Spatzennest erfolgt dabei wie folgt:

Zeiten

Öffnungszeiten08:00-15:00 Uhr 
Bringzeiten08:00-09:00 Uhr
Abholzeiten14:30-15:00 Uhr

Die Betreuungszeiten werden reduziert von 45 auf 35 Stunden/Woche bzw. von 35 auf 25 Stunden/Woche. Es gibt nur feste Gruppen, die räumlich getrennt sein müssen.

Umgang mit Krankheitssymptomen
Unverändert / wie in den letzten Monaten umgesetzt

(Auszug aus der „Handreichung des MKFFI“, Kapitel 4.1, Seite 16)
Kinder dürfen generell nicht betreut werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.
Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. 

Kinder dürfen zudem nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 (insbesondere Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen) aufweisen. 
Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. 

Eine Betreuung ist auch ausgeschlossen, wenn die Kinder, Elternteile oder andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Kontakt mit Personen hatten, die akut mit SARS-CoV-2 infiziert sind.

Die Leitung der Kindertageseinrichtung bzw. die Kindertagespflegeperson hat die Betreuung eines Kindes zurückzuweisen, wenn die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Mund-Nasen-Schutz:
Unverändert / wie in den letzten Monaten umgesetzt

Ab Betreten des Kitageländes (inkl. Parkplatz) haben alle Erwachsenen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Betretungsverbot und Parkplatzsituation
Unverändert / wie in den letzten Monaten umgesetzt

Eltern dürfen die Kita weiterhin nicht betreten. Wir bitten die Eltern sich nicht länger als nötig in dem Bereich vor der KiTa aufzuhalten, d.h. den Parkbereich nach dem Bringen und Abholen zügig freizumachen, um anderen Eltern das Parken und Aussteigen in ausreichender Distanz (mindestens 1,5 Meter) zu ermöglichen.

Essen und Trinken
Bis auf die Zwischenmahlzeiten unverändert

Sollte es zu einem Ausfall in der Küche kommen, können wir auf einen Caterer o.ä. zurückgreifen (Allergien und Intoleranzen werden berücksichtigt). 

Die Zwischenmahlzeiten entfallen.

Zähneputzen

Ein Zähneputzen findet nicht statt

Bring-/Abhol-Regeln und Ablauf:
Unverändert / wie in den letzten Monaten umgesetzt

Achtet bitte nur auf die veränderten Zeiten und den nötigen Abstand

Kuscheltiere/Spielzeug:
Unverändert / wie in den letzten Monaten umgesetzt

Bitte den Kindern weiterhin keine Kuscheltiere oder Spielzeuge mit in die Kita geben.

Mittagsruhe / Schlafenszeit
Unverändert / wie in den letzten Monaten umgesetzt


Update vom 22.01.2021 (hier klicken)

Lieber Eltern,

nachdem am Dienstag, 19. Januar 2021 durch Bund und Länder neue Beschlüsse getroffen wurden, haben wir heute die entsprechenden Verordnungen etc. des Landes NRW zur Verfügung gestellt bekommen.

Alle Dokumente findet ihr weiter unten zum Download, hier wäre aber schon mal die wichtigsten Infos als Auszüge aus den Mails:

Mail der Stadt Wuppertal

Sehr geehrte Damen und Herren,

angefügt erhalten Sie die aktuellsten Informationen über die Fortführung des eingeschränkten Pandemiebetriebes und über den Nachweis der Nicht-Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen bei der Beantragung von Kinderkrankengeld.

Das Land beabsichtigt für den Bereich der Kindertagesbetreuung aktuell keine Veränderung des derzeit geltenden sog. eingeschränkten Pandemiebetriebes und des Appells an die Eltern, dieses Angebot nur wenn unbedingt notwendig wahrzunehmen.
Es ist insofern lediglich eine zeitliche Verlängerung der Geltungsdauer der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) bis einschließlich 14. Februar 2021 zu erwarten.

Die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind wurden rückwirkend von 10 auf 20 Tage für das Jahr 2021 verdoppelt.
Eine Inanspruchnahme ist bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen bzw. auch bei einem eingeschränkten Betrieb möglich.

Das Anschreiben und die Musterbescheinigung zum Kinderkrankengeld findet ihr weiter unten zum Download


Update vom 11.02/12.02.2021 (hier klicken)

Liebe Eltern,

entsprechend der Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung wird der „eingeschränkte Pandemiebetrieb“ erst einmal bis zum 19.02.2021 fortgesetzt.

Dabei gilt weiterhin der Appell des MKFFI an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

In der kommenden Woche sollen dann weitere Infos folgen.

Die Anschreiben findet ihr weiter unten
zum Download


Update vom 16.02.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

wir haben heute weitere Infos des MKFFI zur „Planung für die Kinderbetreuung“ in den nächsten Wochen bekommen.

Außerdem gibt es neue Versionen der entsprechenden Verordnungen

Die Dokumente findet ihr wieder unten

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Update vom 18.02.2021 (bitte hier klicken)

Bitte beachtet den Appell des Krisenstabes der Stadt Wuppertal

„Allerdings ist es auch eine Riesen-Herausforderung für die Einrichtungen. Aus diesem Grund und aufgrund der regionalen Inzidenzlage im Bergischen Land bitten wir eindringlich alle Eltern, die das möglich machen können, ihre Kinder weiterhin zuhause zu betreuen.“

Krisenstabsleiter Johannes Slawig erläutert den Hintergrund des Appells: „Wir mussten leider im Krisenstab zur Kenntnis nehmen, dass nach 14 Tagen mit sinkenden Inzidenzwerten seit drei Tagen die Werte wieder ansteigen. Dies ist in einer Lockdown-Situation ein absolutes Alarmsignal. Dazu kommt: Die Mutanten, die wir auch in Wuppertal finden, scheinen unter Kindern und Jugendlichen besonders infektiös zu sein. So gab es in unserer Nachbarstadt Solingen bereits fünf Ausbrüche der britischen Mutante in Kitas. Eine derartige Entwicklung wollen wir, wenn irgend möglich, in Wuppertal unbedingt vermeiden.“

Quelle: PRESSEINFORMATION / 18.02.2021

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Update vom 19.02.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

heute wurden uns die ab Montag (22.02.2021) gültigen Verordnungen zugestellt (download s.u.). Desweiteren möchten wir noch einmal insbesondere auf den Plan für die Kinderbetreuung des MKFFI und die weiteren Infos vom 16.02.2021 hinweisen.

Ab Montag den 22.02.2021 können theoretisch wieder alle Kinder die Kindertagesbetreuung nutzen (so die Aussage des Landes), die Stadt Wuppertal appelliert aber weiterhin an die Eltern, die Kinder zuhause zu betreuen.

Die Umsetzung (Öffnungszeiten etc.) im Spatzennest erfolgt weiterhin wie in der Info vom 08.01.2021 beschrieben.

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Update vom 05.03.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

wir haben Informationen vom Deutschen Städtetag inkl. Ministerbriefe zum Betrieb ab 08.03.2021 bekommen. Desweiteren gibt es ein Impfangebot an die Beschäftigten.

Für die Zeit bis Ostern sind keine Veränderungen in der Kindertagesbetreuung vorgesehen. Wir bleiben weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb, in festen Gruppensettings und mit einer 10-stündigen Reduzierung der Betreuungszeit.

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Update vom 29.03.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

wir haben weitere Infos vom Deutschen Städtetag bekommen (s.u.). Die aktuelle CoronaBetrVO gilt erst einmal bis zum 11.04.2021 weiter.

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Update vom 10.04.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

der eingeschränkte Regelbetrieb wird ab dem 12.04.2021 bis auf „Weiteres“ fortgeführt (siehe Anschreiben des Deutschen Städtetages).

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Update vom 17.04.2021 (bitte hier klicken)

neue Verordnungen und weitere Infos zu Selbsttests

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Update vom 22.04.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

die Selbsttest für die Kinder (siehe Anschreiben des MKFFI in den Infos vom 10.04.2021 und 17.04.2021) sind eingetroffen und werden ab morgen verteilt.

Die Anleitung zur Durchführung des Tests findet ihr hier.

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Update vom 22.04.2021 18:53

Wie ihr evtl. in den Medien gehört habt, betrifft die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und die darin definierte Notbremse auch die Kitas. Ab einer Inzidenz von 165 müssen die Kitas in den „Notbetrieb“ wechseln. Da wir diese Infos auch nur aus der Presse haben, wissen wir natürlich noch nicht, was das (evtl. ab Montag den 26.04.2021) für das Spatzennest bedeutet.
Sobald wir weitere Infos bekommen, werden wir diese hier veröffentlichen.

Update vom 22.04.2021 21:00
offizielle Informationen zur Umsetzung der Bundesnotbremse usw. veröffentlich
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Update vom 28.04.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

wir haben heute neue Dokumente vom MKFFI bekommen (s.u.)

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Update vom 29.04.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

bitte beachtet den erneuten Appell der Stadt Wuppertal zur Notbetreuung:

Seit Montag gilt für die Kindertagesstätten in Wuppertal wieder die Notbetreuung. Das heißt: Nur in ganz besonderen Fällen werden die Kinder in den Kitas betreut, und auch der Offene Ganztag steht nur im Notfall zur Verfügung.

.

Leider halten sich noch nicht viele Eltern daran. Was auch daran liegen mag, dass das Land die Regeln der Notbetreuung sehr weitreichend definiert hat. „Die Notbetreuung kann nur funktionieren, wenn Kinder auch wirklich nur im Notfall in die Kitas gebracht werden. Eltern leisten hier wieder einen besonders wichtigen Beitrag im Pandemiegeschehen. Gerade in den Kindertagesstätten wird das Virus derzeit oft übertragen, und hier leistet jede Familie, die ihr Kind zuhause betreut, einen wichtigen Beitrag, die Ausbreitung des Virus zu verhindern“, sagt Oberbürgermeister Uwe Schneidewind. „Aus diesem Grund bitten wir eindringlich alle Eltern, die das möglich machen können, ihre Kinder weiterhin zuhause zu betreuen.“

Hier findet ihr auch mehrsprachige Infos des MKFFI:

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Update vom 18.05.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

es gibt eine neue CoronaSchVo und eine Allgemeinverfügung des Landes NRW. Aufgrund der sinkenden Inzidenz Werte (<165) kann ab dem 19.05.2021 in Wuppertal wieder in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ gewechselt werden.

Zitat aus der Allgemeinverfügung:

3a. Außerkrafttreten der Regelung nach § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 IfSG (Schwellenwert von 165)
Gemäß § 28b Absatz 3 Satz 8 in Verbindung mit § 28b Absatz 3 Satz 6 IfSG in Verbindung mit § 28b Absatz 2 Satz 3 IfSG und unter entsprechender Anwendung von § 28b Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie § 28b Absatz 1 Satz 3 und 4 IfSG wird festgestellt, dass die Regelungen des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 IfSG für folgende Landkreise und kreisfreie Städte außer Kraft treten:

k) mit Wirkung ab dem 19. Mai 2021, 0:00 Uhr:

1. Stadt Bielefeld
2. Stadt Wuppertal

Das bedeutet:

  • Alle Kinder mit Betreuungsvertrag haben einen Anspruch zum Besuch ihrer Kita oder Kindertagespflege
  • Der abgeschlossene Betreuungsvertrag wird weiterhin um 10 Stunden in der Woche reduziert
  • An der Gruppentrennung ist weiterhin festzuhalten
  • Das Hygienekonzept der Einrichtung bleibt bestehen

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Update vom 27+28.05.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen kehrt ab dem 07.06.2021 die Kinderbetreuung wieder in den Regelbetrieb zurück. Die entsprechenden Schreiben des MKFFI findet ihr unten. Sobald wir weitere Infos haben, werden wir diese hier veröffentlichen.

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Update vom 04.06.2021 (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

ab Montag den 07.06.202 gehen wir in den Regelbetrieb (Öffnungszeiten: 07:15 – 17:15 Uhr) zurück und passend dazu sind heute neue Verordnungen eingetroffen (s.u.).

Bitte beachtet, dass wir auch im Regelbetrieb die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einhalten müssen. Siehe hierzu auch §2 der CoronaBetrVo:

Zur Verringerung von Infektionsrisiken bezogen auf das SARS-CoV-2-Virus haben Kindertageseinrichtungen …… im Rahmen des Regelbetriebs geeignete Vorkehrungenzur Hygiene, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen erwachsenen Personen und zur Rückverfolgbarkeit nach § 8 Absatz 1 und 2 der Coronaschutzverordnung sicherzustellen. Kann der Mindestabstand zwischen erwachsenen Personen, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Betreuungsangebote, nicht eingehalten werden, ist eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Coronaschutzverordnung zu tragen….

Das bedeutet für das Spatzennest u.a.:

  • weiterhin Maskentragepflicht auf dem Gelände
  • weiterhin Betretungsverbot des Gebäudes für Eltern
  • Kinder werden weiterhin über die Terassen abgegeben

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Infos zu den Elternstunden für das Kita Jahr 01.08.2020 – 31.07.2021 (bitte hier klicken)

Auszug aus der gemeinsamen Mail von Leitung, Elternrat und Vorstand

…..

Aufgrund der Pandemielage konnten viele der AGs, in denen vor der SARS-CoV2-Pandemie Elternstunden geleistet wurden, nicht fortgeführt werden.
Dies führte dazu, dass gemäß Vorstandsbeschluss mit mail vom 08. Mai 2020 im Kitajahr 2019/2020 nur 10 anstelle der 20 Elternstunden je Kitajahr geleistet werden mussten.
Darüber hinaus geleistete Stunden wurden in das aktuelle Kitajahr 2020/2021 übertragen.

Aufgrund der unverändert sehr angespannten pandemischen Lage haben sich Leitung, Vorstand und Elternrat – Stand 19. Januar 2021 – bis auf Weiteres darauf verständigt, dass die am 08. Mai 2020 mitgeteilten, für das Kitajahr 2019/2020 zu leistenden, 10* Elternstunden gleichermaßen für das Kitajahr 2020/2021 gelten.
Sprich`: Vorträge aus dem Kitajahr 2019/2020, die über die 10* zu leistenden Stunden hinausgingen, sowie im laufenden Kitajahr 2020/2021 geleistete/noch zu leistende Elternstunden werden addiert und sollten – Stand der Vereinbarung 19. Januar 2021 – am Ende des Kitajahres 2020/2021 in Summe 10* nicht unterschreiten.

___________________
* Alleinstehende 5 Stunden

Wir versuchen so der Situation Rechnung zu tragen, dass derzeit nicht absehbar ist, ob bzw. wann im laufenden Kitajahr (bis 31. Juli 2021) AG-Tätigkeiten in derzeit nicht stattfindenden AGs (überhaupt) wieder aufgenommen werden können.
Sollte die Pandemielage eine Wiederaufnahme derzeit nicht stattfindender AG-Tätigkeiten vor Ende des Kitajahres 2020/2021 wieder ermöglichen, wird der Vorstand darüber informieren, ob mehr als die derzeit gültigen und o.g. 10 Elternstunden geleistet werden sollen.

……


Infos zum Essensgeld während des „eingeschränkten Pandemiebetriebs“ (bitte hier klicken)

Liebe Eltern,

bzgl. Essensgelderstattung haben wir uns ein paar Gedanken gemacht.
Da wir aber nicht – wie im letzten Jahr – komplett geschlossen haben und aktuell ja auch noch nicht abzusehen ist, wann es „normal“ weiter geht, werden wir das Essensgeld voraussichtlich nach dem Ende des „eingeschränkten Pandemiebtriebs“ gestaffelt erstatten.

Das könnte z.B. wie folgt aussehen:
0 % Tage anwesend 100 % Erstattung
1 – 33 % Tage anwesend 66 % Erstattung
34 – 66 % Tage anwesend 33 % Erstattung
67 – 100 % Tage anwesend 0 % Erstattung


04.06.2021

27+28.05.2021

18.05.2021

29.04.2021

28.04.2021

22.04.2021 21:00

22.04.2021

17.04.2021

10.04.2021

29.03.2021

05.03.2021

19.02.2021

18.02.2021

16.02.2021

Informationen zur Planung des weiteren Betriebs in den nächsten Wochen

12.02.2021

Informationen zur Fortsetzung des eingeschränkten Pandemiebetriebs

22.01.2021

Informationen zur Fortsetzung des eingeschränkten Pandemiebetriebs
Kinderkrankengeld

11.01.2021

08.01.2021

23.12.2020

15.12.2020

14.12.2020

Liebe Eltern,

die derzeitige Lage ist sehr ernst und besorgniserregend.

Daher möchten wir nochmal das MKFFI (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration) zitieren:

„Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!“

Wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind zuhause zu lassen, dann bitten wir Sie dringend darum!

Als Vorstand, Elternrat und Leitung sind wir der persönlichen Meinung, dass ein sofortiges Handeln zwingend erforderlich ist, um die Zahl der freien Intensivstationsbetten nicht weiter in der Geschwindigkeit sinken zu lassen.

Aufgrund der dynamischen Situation und den Entwicklungen der letzten Tage werden mehr und mehr Kinder zuhause bleiben bzw. werden in den nächsten Tagen aus der KiTa genommen. Daher haben wir uns gemeinsam entschieden, ab morgen, jeden Tag eine „Mini-Weihnachtsfeier“ zusammen mit den Kindern, die ihren letzten Tag haben der Großgruppen zu veranstalten. Sie bekommen im Anschluss ihr Weihnachtsgeschenk und das für ihre Eltern mit nach Hause. Eine „große“ Feier werden wir im neuen Jahr nachholen, wenn die Gruppen wieder gut gefüllt sind.

Gemeinsam war und ist es unsere Aufgabe in einer komplexen und hoch dynamischen Gemengelage stets die richtigen Entscheidungen zu treffen, um trotz Einschränkungen unseren Kindern einen schönen KiTa-Alltag bieten zu können, aber auch die Risiken zur Covid-19 Infektion so gering wie nur möglich zu halten.
Gleichzeitig bleibt die Erkenntnis, dass es manchmal nötig ist Klartext zu sprechen.
Gemeinsam sind wir aufgerufen uns deutlich gegen Unwahrheiten und „Verschwörungsmythen“ zu positionieren, aber auch Aufklärungsarbeit zu leisten für diejenigen, denen weiterhin der Ernst der Lage nicht bekannt oder gar bewusst ist.

Wir sind sehr dankbar über das viele positive Feedback von Eltern, wie unsere KiTa mit der Corona-Situation in diesem Jahr umgegangen ist.
Im ersten „harten“ Lockdown haben unsere Erzieherinnen 15 Kinder-Newsletter bereitgestellt mit vielen tollen Ideen zur Beschäftigung, von Bastelanleitungen, Kurzgeschichten, Rezepten, Mutter/Vatertags Ideen bis hin zu Bewegungsübungen und selbst gedrehten Videos der Gruppenmaskottchen. In der Zeit haben wir eine KiTa-Cloud auf die Beine gestellt und ein sicheres Online-Video-Kommunikationsmedium installiert, über das wir in Zukunft uns wohl leider häufiger sprechen müssen.

Dennoch stellen wir auch gerade allgemein fest, dass in unserer Zeit häufig zu wenig gelobt wird. Alles was gut läuft, wird als selbstverständlich hingenommen und „Corona-Entscheidungen“ werden vereinzelt von Einigen als „den Kindern den Spaß nehmen“ verstanden. Das ist einerseits unverständlich, macht traurig und macht die freiwillige und verantwortungsvolle und wichtige Arbeit im Ehrenamt, aber auch in der Belegschaft, nicht immer leicht. Was wir in unserem Täglichem Miteinander wirklich brauchen, merken wir bekanntlich erst, wenn es uns fehlt…

Was die Erzieher in den letzten Wochen / Monaten auf die Beine gestellt haben, trotz der Umstände und Einschnitte um den Kindern einen schönen KiTa Alltag zu bieten, ist bemerkenswert und sollte unsere volle Wertschätzung und aller Dank verdienen!

Verbunden mit unserem herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit wünschen wir trotz aller Umstände ein schönes Weihnachtsfest und ein frohes und vor allem gesundes und hoffentlich weniger turbulentes Jahr 2021.

Euer Vorstand, Elternrat und Leitung

13.12.2020

11.12.2020

vor ca. 10 Minuten erhielten wir beigefügtes Anschreiben seitens des Landes NRW.
Dieses richtet einen dringenden Appell für die Zeit vom 14.12.20-10.01.21 an die Eltern von Kindern, die bisher eine Betreuung erfahren:

„Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!“

Ich denke wir werden über das bevorstehende Wochenende Neuerungen zum weiteren Vorgehen der Gesamtsituation erhalten.

Nach derzeitigem Stand bleiben die Schließungszeiten des Spatzennestes von diesem Appell unberührt.
Wir haben also bis zum 22.12.2020 und dann wieder ab dem 04.01.2021 geöffnet.
Da sich dies aber auch theoretisch noch ändern kann, schaut bitte regelmäßig auf unserer Homepage nach.Wir werden hier weitere Infos veröffentlichen.

08.12.2020

01.12.2020

25.11.2020

09.11.2020

05.11.2020

02.11.2020

die NRW-Landesregierung hat mit heutigem Datum eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Verabredungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder in dieser Woche umsetzt und ab Montag, den 2. November 2020, gültig ist.

In der nahezu vollständig neu formulierten Verordnung sind bisher bestehende, im alten § 4 enthaltene Sonderregelungen für Berufs- und Dienstausübung sowie Arbeitgeberverantwortung entfallen. Vielmehr regelt ein neuer § 1 Absatz 4, dass Betriebe, Unternehmen, Behörden und andere Arbeitgeber die Regelungen der Verordnung zu beachten haben, „soweit ein Kontakt zwischen Beschäftigten und Kundinnen, Kunden oder ihnen vergleichbaren Personen besteht“.

Die Verordnung gilt im gesamten öffentlichen Raum, wobei Unschärfen hinsichtlich der bisherigen Definition durch Absatz 5 in § 1 ausgeräumt werden. § 1 Abs. 5 CoronaSchVO definiert den Begriff des „Öffentlichen Raums“ im Sinne dieser Verfügung konkret als „alle Bereiche mit Ausnahme des nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs“ (Art 13 Abs. 1 GG: eigene Wohnung). Die Verpflichtungen zur Abstandswahrung von 1,5 Metern, und zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nehmen in der Verordnung mitunter hierauf Bezug. Abgesehen von den Sonderregelungen, die diese Pflichten in einigen Tätigkeitsfeldern und Situationen näher bestimmen, gilt für den Öffentlichen Raum die Einhaltung des Mindestabstands (1,5 Meter), außer dies ist aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist (vgl. § 2 Abs. 1 CoronaSchVO). Gezielte Ausnahmen werden in § 2 Abs. 1 Nr. bis Nr. 11 aufgeführt.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung dieses Mindestabstands in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum (vgl. § 3 Abs. 2 Nr.1), also grundsätzlich beispielsweise auch in Geschäftsräumen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Räumlichkeiten Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind, und in Büroräumen nur dann, soweit ein Kontakt zwischen Beschäftigten und Kundinnen, Kunden oder ihnen vergleichbaren Personen ohne Einhaltung des Mindestabstands besteht. Neu hinzugekommen ist die Verpflichtung zum Tragen der Maske auf Spielplätzen ( § 3 Abs. 7 CoronaSchVO). Keine Verpflichtung zum Tragen der Alltagsmaske besteht hingegen bei der privaten Fahrzeugnutzung.

Neu eingefügt wurde ein Regelung, wonach Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen sind (§ 3 Abs. 7).

23.10.2020

21.10.2020

16.10.2020

07.10.2020

20.08.2020

Infos zum „Regelbetrieb“ im Spatzennest ab dem 17.08.2020 (hier klicken)

Wie ihr den Medien (und den Schreiben des Landes NRW und des MKFFI) entnehmen könnt, findet ab dem 17.08.2020 wieder ein „Regelbetrieb“ in den KITAs statt.

Hier (und in der Spatzennest Cloud) werden wir wieder die wichtigsten Daten, Verordnungen usw. zum Regelbetrieb veröffentlichen.

Bitte beachtet auch die zum Download angebotenen Dokumente und Links (s.u.)

Update vom 20.08.2020

Mit einer heutigen Mail vom „Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt“ wurde uns die immer noch aktuelle „Handreichung der Unfallkasse NRW“ zugestellt. Die enthält für uns zwar auch nicht viel neue Infos, ist aber gut strukturiert, weshalb wir sie hier auch noch mal zum Download zur Verfügung stellen.

Das Anschreiben enthielt u.a. auch noch folgenden wichtigen Passus:

…. Seit dem 17.08.2020 gilt auch für den Bereich der Kindertagesbetreuung wieder der Regelbetrieb. Angesichts der aktuellen Entwicklungen und den damit verbundenen steigenden Fallzahlen bleibt es weiterhin eine große Herausforderung für uns alle, den Spagat zwischen bestehenden Hygieneanforderungen und Alltag gut zu meistern. An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass es den Trägern natürlich unbenommen bleibt, vor Ort weiterhin in festen Gruppen zu arbeiten und die gruppenübergreifenden Angebote möglichst gering zu halten.
Anbei erhalten Sie diesbezüglich die aktuelle Handreichung der Unfallkasse NRW……

Zur weiteren Minimierung der Ansteckungsgefahr setzen wir deshalb auch weiterhin die Empfehlungen – soweit möglich – um. Dazu gehören u.a.:

  • Trennung der Gruppen
    • dies gilt auch auf dem Außengelände
  • Betretungsverbot für die Eltern
  • Einhaltung der Abstandsgebote
  • Tragen von MNS, insbesondere wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann
  • keine Ausflüge (insbesondere nicht mit dem ÖPNV)
  • etc.

Aufgrund unseres Personalschlüssels, der Öffnungszeiten und durch Ausfälle (Krankheit, Urlaub usw.) ist es leider nicht immer möglich, auch die Erzieherinnen komplett zu trennen und ein „Gruppenspringen“ zu verhindern. Anderenfalls könnten wir den Betrieb für einzelne Gruppen nicht aufrecht zu erhalten.

Aber auch in diesem Fällen gilt, dass wir versuchen, das Risiko soweit möglich zu reduzieren!

Downloads zur Info vom 20.08.2020


Update vom 12.08.2020
Auszüge aus unserer Mail vom 12.08.2020

  • Zeiten:
    • Öffnungszeiten: 07:15 – 17:15 Uhr (also wieder 45 bzw. 35 Stunden)
    • Bringzeiten: 07:15 – 09:00 Uhr
    • Abholzeiten: 12:45 – 13:00 Uhr und 13:30 – 17:15 Uhr
  • Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern, Eltern, Beschäftigten:
    • Kinder dürfen generell nicht betreut werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.
      Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. 
    • Kinder dürfen zudem nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 (insbesondere Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen) aufweisen. 
      Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. 
    • Eine Betreuung ist auch ausgeschlossen, wenn die Kinder, Elternteile oder andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Kontakt mit Personen hatten, die akut mit SARS-CoV-2 infiziert sind.

Die Leitung der Kindertageseinrichtung bzw. die Kindertagespflegeperson hat die Betreuung eines Kindes zurückzuweisen, wenn die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

  • Umgang mit Schnupfen:
    • Auch Schnupfen kann nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens/laufender Nase bei Kindern gilt folgendes:
      • Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen.
      • Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden.
      • Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • Kinder mit chronischen, nicht ansteckenden Krankheiten
    • Kinder, die eine chronische, nicht akute und nicht ansteckende Krankheit haben (z.B. Heuschnupfen, Allergien), die in ihrer Symptomatik den Krankheitssymptomen von SARS-CoV-2 ähneln, können bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests, welches die Unbedenklichkeit einer Aufnahme bestätigt, betreut werden.
  • Mund-Nasen-Schutz:
    • Ab Betreten des Kitageländes (inkl. Parkplatz) haben Eltern einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Betretungsverbot und Parksituation:
    • Eltern dürfen die Kita weiterhin nicht betreten. Wir bitten die Eltern sich nicht länger als nötig in dem Bereich vor der KiTa aufzuhalten, d.h. den Parkbereich nach dem Bringen und Abholen zügig freizumachen, um anderen Eltern das Parken und Aussteigen in ausreichender Distanz (mindestens 1,5 Meter) zu ermöglichen.
  • Essen/Trinken:
    • Ab dem 17.08.2020 findet hier der Regelbetrieb inkl. Zwischenmahlzeit und Getränkegabe statt. 
  • Bring-/Abhol-Regeln und Ablauf:
    • Bitte achtet auf die entsprechenden Wegweiser und nutzt nicht den Haupteingang. Die Übergabe erfolgt so kurz wie möglich, d.h. die ggf. nötigsten Informationen werden an die Erzieherin weitergegeben. Weitere wichtige Gespräche werden bitte telefonisch geführt.
    • Kinder, die beim Bringen Krankheitssymptome aufweisen, werden sofort nach Hause geschickt.
  • Rückkehrer aus Risikogebieten (Urlaubs oder sonstige Reisen)
    • Bitte beachtet unbedingt auch die Corona Einreise Verordnung (aktuelle Version ist jeweils unter verlinkt).
      Hier ein Auszug des §1

§ 1 Absonderung für Ein- und Rückreisende, Beobachtung
(1) Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Absatz 4 hinzuweisen. Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren.
(3) Für die Zeit der Absonderung unterliegen die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt.
(4) Risikogebiet im Sinne des Absatzes 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.
(5) Die Regelungen der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020 des Bundesministeriums für Gesundheit (Bundesanzeiger AT 07.08.2020 V1) und der Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite durch den Deutschen Bundestag vom 6. August 2020 des Bundesministeriums für Gesundheit bleiben unberührt.

Downloads zur Info vom 12.08.2020

12.08.2020

03.07.2020

23.06.2020

15.06.2020

06.06.2020

Bitte beachtet, dass wir ab Juli wieder die Essensgeldpauschale in Höhe von 41 € einziehen werden.

30.05.2020

25.05.2020

21.05.2020

Wir haben die ersten schriftlichen Infos des MKFFI und die neue CoronaBetreuungsVo bekommen:

20.05.2020

13.05.2020

Bitte beachtet insbesondere auf Seite 10 den neuen Punkt zur Nachweispflicht.

Wir benötigen also ab sofort, neben der Arbeitgebererklärung, auch noch eine entsprechende Eigenerklärung von euch.

11.05.2020

Wir haben weitere Infos des MKFFI bekommen

10.05.2020

Wie erwartet, sind weitere Infos am Wochenende eingegangen, die wir euch hiermit zur Verfügung stellen möchten. In einer Mail vom Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt wurden die wichtigsten Punkte gut zusammengefasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Mail möchte ich Sie zusammenfassend über die diversen Informationen und Veränderungen aus der letzten Woche informieren.

Vorab sei für den bisherigen und auch zukünftigen Verlauf eine grundsätzliche Mitteilung gemacht: Handlungsanweisungen, Entscheidungen, Mitteilungen o.Ä. erfolgen immer erst dann, wenn das Ministerium entsprechende Verordnungen oder Empfehlungen an uns übermittelt hat. Das gilt unabhängig davon, was bereits in den Medien veröffentlicht wird. Nur so haben wir eine Möglichkeit entsprechend richtige Informationen an Sie weiter zu geben, auch wenn der Druck sehr groß ist und viele Fragen bestehen.

Die Landesregierung hat sich für das weitere Vorgehen für folgenden Stufenplan entschieden – die Verordnungen werden zu dem jeweils gegebenen Zeitpunkt angepasst und konkretisiert:

Stufe 1 ab 14.05.20:
Aufnahme aller Vorschulkinder mit besonderem Förderbedarf (Kriterium Bezug von BuT-Leistungen) und aller Kinder mit Behinderungen in den
Kindertageinrichtungen sowie Aufnahme von Zweijährigen (und Dreijährigen) in der Kindertagespflege
Anmerkung vom Spatzennest: BuT = Bildungs- und Teilhabepaket

Stufe 2 ab 28.05.20:
Aufnahme aller (weiteren) Vorschulkinder

Stufe 3 ab 11.06.20:
Für alle weiteren Kinder soll an zwei Tagen vor den Sommerferien ein Angebot in den Kindertageseinrichtungen gemacht werden

In welcher Form das möglich ist, wird sich erst durch Beobachtung der Entwicklungen in den kommenden Wochen (Personalsituation, Infektionsgeschehen) abzeichnen und wird dann zwischen MKFFI, den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern abgestimmt werden. Jeder Träger sollte sich jedoch bereits mit den Stufen und der Umsetzung auf Grundlage der bereits übersandten Fachempfehlung Nr. 15 auseinandersetzen.


Am 09.05.20 wurde nun die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) übersandt mit Stufe 1 und der Umsetzung/ Gültigkeit ab 14.05.20.
Darin enthalten und bereits mit Gültigkeit ab 07.05.20 in Kraft getretene Änderung ist § 3 Absatz 2a – eine Härtefallregelung.


Sollten Sie Anfragen dies bzgl. haben bitte ich folgendes Vorgehen an die Eltern weiter zu geben:


– Schriftliche Erklärung mit Darstellung der „besonderen Härte“ (muss sich von der „allgemeinen Härte“ abheben) für diese Familie und möglichen Nachweisen an den Stadtbetriebsleiter, mit der Bitte um Prüfung

Mail vom Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt vom 10.05.2020

Download

Zur Stufe 3, Öffnung ab 11.06.2020 liegen uns aktuell unterschiedliche Interpretationen vor. In einer Mail wird von zwei Tagen pro Woche in einer anderen von insgesamt zwei Tagen vor den Sommerferien gesprochen (s.o.). Endgültige Klarheit werden wir wohl erst mit Veröffentlichung der entsprechenden Ausgabe der CoronaBetrVO haben.

08.05.2020

Liebe Eltern,

wie ihr der heutigen Pressekonferenz des Familienministeriums entnehmen konntet (Auszug siehe hier), soll es demnächst einen „schrittweisen Wiedereinstieg“ in die Betreuung geben.Genauere Infos liegen uns bisher auch nicht vor, aber auf der Seite des WDR gibt es eine ganz gute FAQ.
Wir rechnen erst einmal damit, dass wir – wie in den letzten Wochen – bis Sonntagabend weitere Infos vom Jugendamt und unserem Träger erhalten werden. Sobald wir nähere Infos haben, werden wir sie hier veröffentlichen.

Elternstunden
Da abzusehen ist, dass es in diesem Kita-Jahr (bis zum 31.07.2020) keinen Regelbetrieb mehr geben wird und ihr als Eltern die Einrichtung wohl auch nicht betreten dürft, hat der Vorstand beschlossen, die Elternstunden erst einmal bis zum Ende des Kita Jahres auszusetzen. Es müssen also keine Stunden für das zweite Kita-Halbjahr (01.02.2020 – 31.07.2020) geleistet werden.

Außerdem gibt es noch eine neue FAQ zur Corona BetreuungsVO

06.05.2020

04.05.2020

27.04.2020

26.04.2020

25.04.2020

Da es z.Zt. ja leider keinen Wiedereröffnungstermin für das Spatzennest gibt 😢, werden wir bis auf weiteres auch keine Essenspauschale (41 €) einziehen.
Bitte beachtet aber, dass der monatliche Trägeranteil in Höhe von 19 € (60 € – 41 € ) von uns weiter eingezogen wird.

Falls versehentlich doch mal die vollen 60 € eingezogen werden, meldet euch bitte unter corona@spatzennest-wuppertal.de bei uns. Wir erstatten dann den Betrag. Bitte lasst die Lastschrift nicht „zurück gehen“ (hier entstehen nur unnötige Kosten). Danke

Und hier gibt es noch eine schöne Gegenüberstellung der verschiedenen Maskentypen:

23.04.2020

19.04.2020

17.04.2020

09.04.2020

Ostergrüße vom Spatzennest Team 😃

08.04.2020

neue FAQ und Hinweise zur Betreuung an den Osterfeiertagen

04.04.2020

Es gibt ein paar neue Dokumente vom Paritätischen und der Stadt/dem Land:

30.03.2020

28.03.2020

Entsprechend den Empfehlungen aus dem Fachinfo Nr. 11 setzen wir keine Erzieherinnen ein, die den vom RKI genannten Risikogruppen angehören.

25.03.2020

Entsprechend einer Pressemitteilung der Stadt Wuppertal, wurden die städtischen Elternbeiträge für April ausgesetzt.
Bitte beachtet aber, dass der monatliche Trägeranteil in Höhe von 19 € (60 € – 41 € Essensgeld) von uns eingezogen wurde.

23.03.2020

21.03.2020

20.03.2020

heute erreichte uns eine Mail der Stadt Wuppertal, in der diese von der bisherigen Auslegung des Landes bzgl. „Betreuungsanspruch von Schlüsselpersonen“ abweicht.

Abweichend von der Weisung des MKFFI vom 13.03.2020 werden in Wuppertaler Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflegen und Schulen (Klassen 1-6) auch dann die Kinder von in kritischer Infrastruktur Beschäftigten (Gesundheitswesen, Gesundheitsamt, Medizinwesen, der Pflege, der Betreuung und Polizei) betreut, wenn deren Ehegatten / Partner bzw. die anderen Sorgeberechtigten nicht in kritischer Infrastruktur beschäftigt sind bzw. einen solchen Nachweis nicht beibringen können.

Quelle: Mail vom Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt vom 20.03.2020

Dementsprechend haben wir die Voraussetzungen oben angepasst.

18.03.2020

17.03.2020

16.03.2020 10:15 Uhr

weitere Infos des Familienministeriums liegen jetzt vor

15.03.2020 20:30 Uhr

neue Infos des Familien-Ministeriums

14.03.2020 19:41 Uhr

Infos der Stadt Wuppertal

14.03.2020 16:00 Uhr

wir haben erste Infos von unserem Träger bekommen:

Zitat:
Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte). Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen! So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können. Voraussetzung hierfür:


die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,

die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,

die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.



Desweiteren soll bis Montagmorgen auch der Erlass vorliegen, der den Terminus „Kritische Infrastruktur“ klärt.

14.03.2020 12:00 Uhr

Inzwischen haben wir den Erlass des Ministeriums im Internet gefunden (siehe folgende Links):

Was bedeutet das jetzt für das Spatzennest?
Die Kita bleibt für Kinder von „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ geöffnet. Welche Personen als „unentbehrlich“ gelten ist grob im Erlass unter Punkt 2 geregelt.
Falls ihr zu diesem Personenkreis gehört, sprecht bitte am Montag Olivia oder Silke an (telefonisch).
Wir versuchen auch, die (nach unserer Einschätzung) betroffenen Eltern vorab anzusprechen.
Außerdem müsst ihr uns das entsprechend nachweisen (siehe Erlass Punkt 3).
Da bis Montag vermutlich niemand einen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, bitten wir euch, diesen bis spätestens Mittwoch nachzureichen.

Alle anderen Eltern/Kinder können und dürfen wir leider nicht herein lassen.

13.03.2020

Liebe Eltern,

das Land NRW hat am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona Infektionen beschlossen (siehe hier).

Davon betroffen ist auch das Spatzennest.
Wir müssen euch deshalb leider mitteilen, dass die Einrichtung vom 16.03.2020 bis voraussichtlich 19.04.2020 unklar für Kinder geschlossen bleibt.

Weitere Infos der Träger und Kommunen liegen uns bisher noch nicht vor.

Da in dieser Zeit auch keine Essensausgabe an die Kinder stattfindet, werden wir diese Kosten in Höhe von 41 € im April vorerst nicht einziehen.

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