Wer sind wir?
Das Spatzennest e.V. ist eine 1995 gegründete Elterninitiative, die sich zur Aufgabe gemacht hat, Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung anzubieten. Wir sind ein konfessionsloser Kindergarten, der aber die christlichen Feste (Weihnachten, Ostern usw.) feiert.
Im Jahre 2014 sind wir eine Kooperation mit der Bayer Pharma AG eingegangen. Ziel war es dabei, BAYER ein bestimmtes Kontingent an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug konnten wir die Anzahl der Betreuungsplätze erhöhen (von 40 auf 60) und das neue Gebäude beziehen.
Wir sind aber weiterhin eine Elterninitiative und kein Werkskindergarten der BAYER AG.
Was bieten wir?
- 60 Betreuungsplätze mit einer Betreuungszeit von 45 Wochenstunden
- Betriebszeiten:
- Öffnungszeiten:
- 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Schließungszeiten:
- 2 Wochen in den Sommerferien
- ca. 1 Woche zwischen Weihnachten und Neujahr
- Da wir kein kommunaler Kindergarten sind, kann die Gefahr einer streikbedingten Schließung als sehr gering eingestuft werden (seit 1995 noch nie vorgekommen)
- Öffnungszeiten:
- Z.Zt. gültige Beiträge:
- Betreuung: 54 €/Monat
- Essen: 41 €/Monat
- Mitgliedschaft: 36 €/Jahr
- Essen
- Eigene Küche mit angestellter Köchin. Das Essen wird frisch zubereitet.
Bei Ausfall der Köchin helfen entweder Eltern aus oder es wird ein Caterer beauftragt - Uns ist eine ausgewogene/gesunde Ernährung, wie Bio-Fleisch, Obst/Gemüse von Gemüsehändler und wertigen Lebensmitteln wichtig.
- Wechselndes Frühstücksangebot (Zerealien, Brot/Brötchen).
Zu jedem Frühstück wird ein Teller mit Obst/Gemüse gereicht. - Nachmittags wechselnde Zwischenmahlzeit (Obst, Brot)
- Wir nehmen Rücksicht auf individuelle Besonderheiten (Nahrungsmittel-Allergie, aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch usw.), allerdings können wir insbesondere Produkte aus Schweinefleisch nicht komplett von den anderen Nahrungsmitteln getrennt halten (Kühlschrank, Werkzeug, Grill).
- Eigene Küche mit angestellter Köchin. Das Essen wird frisch zubereitet.
- FestivitätenAusflüge &
Sportkooperationen
- Verschiedene Festivitäten z.B. Sommerfest, Martinsfest
- Kooperation mit dem BAYER Sportverein
- Regelmäßige Ausflüge z.B. Abschlussfahrt der Schulkinder, Besuch des Zoos/Fauna, Besuch von Ausstellungen/Museen, …
- Die Kosten sind üblicherweise im Monatsbeitrag inkludiert. Hierzu zählen auch die Kosten für benötigte Reise-Busse, Fahrkarten usw.
- Englischunterricht
- Ab einem Alter von 4 Jahren
- Fest angestellter Englischlehrer
- Die Kosten sind üblicherweise im Monatsbeitrag inkludiert
- Musikalische Früherziehung
- Ab einem Alter von 4 Jahren
- Fest angestellter Musiklehrer
- Die Kosten sind üblicherweise im Monatsbeitrag inkludiert
- ArbeitssicherheitBetriebsarzt
- alle Mitarbeiter werden betriebsärztlich betreut und weisen den benötigten Impfschutz auf
- die Einrichtung wird arbeitssicherheitstechnisch von einem externen Dienstleister betreut.
- AufnahmeEingewöhnung
- Frühzeitige Zusage der Betreuungsplätze
(U1-Kinder im April des Aufnahmejahres; U2-/U3-Kinder im Oktober des Vorjahres) - Mögliche weitere Betreuung der Kinder aus den Kleinkindgruppen in die Gruppenform III (Kinder ab 3 Jahren).
Diese Möglichkeit besteht nur, wenn bestimmte Vertragsbedingungen von Seiten der Familien erfüllt wurden.
- Frühzeitige Zusage der Betreuungsplätze
- ElternzusammenarbeitElternteilnahme (pädagogischer Bereich)
- Wir tauschen uns zwischen “ Tür und Angel“ aus, bieten regelmäßige Elterngesprächs Termine und zwei Elternabende im Jahr an.
- Die Eltern sind jederzeit eingeladen einen Tag mit uns zu verbringen oder uns auf unseren Ausflügen zu begleiten.
Was erwarten wir?
Vor Aufnahme/Anmeldung sollten sich die Eltern mit dem pädagogischen Konzept und der Funktionsweise einer Elterninitiative (RechtePflichten) vertraut machen. Falls Sie damit nicht einverstanden sein sollten, bitten wir Sie, von einer Anmeldung ihres Kindes abzusehen.
- Elterninitiative
Da es sich beim Spatzennest um eine Elterninitiative handelt, erwarten wir auch, dass die Eltern Initiative zeigen und sich in das Vereinsleben einbringen. Dazu gehören u.a.- Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen z.B.
- 10 Pflichtstunden pro Halbjahr zzgl. 5 Stunden, wenn mehr als ein Kind die Kita besucht (bei zwei, drei oder mehr Kindern also 15 Stunden)
- nicht geleistete Pflichtstunden stellen wir den Eltern mit derzeit 100 €/Stunde in Rechnung (zum Kita Halbjahr bzw. zum Ende des Kita Jahres).
- Teilnahme an der Mitgliederversammlung
- Weitere Vereinbarungen
- 10 Pflichtstunden pro Halbjahr zzgl. 5 Stunden, wenn mehr als ein Kind die Kita besucht (bei zwei, drei oder mehr Kindern also 15 Stunden)
- Teilnahme an den AG’s und Aktionstagen
- Übernahme von Aufgaben bei Festen (z.B. Sommer- und St. Martinsfest)
- Unterstützung in Zwangslagen (z.B. bei Ausfall der angestellten Reinigungskräfte, hierzu gibt es eine Art verpflichteten Bereitschaftsdienst)
- Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen z.B.
Diese Pflichten können nicht an NICHT-Mitglieder abgetreten werden (z.B. Oma/Opa).
Insbesondere die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen sind Voraussetzung für eine mögliche Vertragsverlängerung (Übergang von Kleinkindgruppe nach Gruppenform III) .
- Impfungen
- Alle Kinder müssen entsprechend dem jeweils gültigen Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts geimpft sein.
- Es ist ein entsprechender, ärztlicher Nachweis vorzulegen (z.B. Impfausweis)
- Einhaltung der Bring-, Hol- und Öffnungszeiten
- Kranke Kinder dürfen nicht in die Betreuung
gebracht werden
- Falls Kinder während der Betreuungszeit erkranken, müssen diese nach Mitteilung durch das Spatzennest unverzüglich abgeholt werden
- Zahlungen der Beiträge
- Zahlungen sind nur per SEPA Lastschrift möglich
- Einzüge
finden am 03. des jeweiligen Monats statt. Hier bitten wir für ausreichend
Deckung zu sorgen.
- Bei Rücklastschriften stellen wir die entsprechenden Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungspauschale des Vereins in Rechnung
- Änderungen der Bankverbindungen müssen mindestens einen Monat vor Änderung mitgeteilt werden
- Falls Zuschüsse z.B. durch die Stadt genehmigt oder beantrag wurden, senden Sie uns bitte unverzüglich die entsprechenden Bescheide etc. zu